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Muss der Arbeitgeber die Kosten zur Beschaffung einer Bildschirmbrille tragen (Fahrtkosten zum Optiker, Freistellung der Arbeitszeit)?

des Arbeitgebers. Sie verbleibt am Arbeitsplatz und ist beim Ausscheiden aus dem Betrieb zurückzugeben. Da dies nicht unbedingt sinnvoll ist, werden oftmals in betrieblichen Vereinbarungen Zuschussregelungen für die Kostenerstattung ausgehandelt. Die Kostenaufteilung ist allerdings nur dann zulässig, wenn die Beschäftigten über den Arbeitsschutz hinausgehende Vorteile haben, z. B. die Brille im Privatbereich ...

Stand: 15.08.2023

Dialog: 14007