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Muss der Arbeitgeber die Kosten zur Beschaffung einer Bildschirmbrille tragen (Fahrtkosten zum Optiker, Freistellung der Arbeitszeit)?

. Der erforderliche Umfang bezieht sich auf die Sehhilfe, die ausreichend für die Bildschirmarbeit und die Arbeitsaufgabe (neben der Bildschirmarbeit z.B. Lesen, Publikumsverkehr bedienen, etc.) ist. Aufpreise für spezielle Gläser, Entspiegelung oder andere Gestelle sind von den Beschäftigten zu übernehmen.2. die Beschäftigten benötigen grundsätzlich eine Sehhilfe (Fern-, Lese- oder Gleitsichtbrille). Diese ...

Stand: 15.08.2023

Dialog: 14007