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Gibt es eine Empfehlung, wie groß die Monitore für einen Angestellten mit kaufmännischer Funktion mindestens sein sollten?

Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich folgende Anforderungen an Bildschirmgeräte:"(1) Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm indiv ...

Stand: 28.06.2024

Dialog: 28000