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Darf die Beleuchtungsstärke auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiter an einem Büroarbeitsplatz unter 500 Lux liegen?

der örtlichen Gegenbenheiten leider nicht möglich.Im Regelfall sollte nicht von den vorgeschriebenen Mindestwerten abgewichen werden. Eine Abweichung auf Wunsch des Beschäftigten wäre, z. B. aufgrund von Migräne, die durch helles Licht ausgelöst wird, vorstellbar. Dies müsste dann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes festgelegt werden. Diese Abweichung ist schriftlich ...

Stand: 06.08.2025

Dialog: 25273