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Darf die Beleuchtungsstärke auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiter an einem Büroarbeitsplatz unter 500 Lux liegen?

sind. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten -ASR- in Ihrem Fall die ASR A3.4 "Beleuchtung". Der Mindestwert von 500 lx Beleuchtungsstärke findet sich nicht nur im Anhang 1 der ASR A3.4, sondern auch in der DGUV ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 25273