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Darf die Beleuchtungsstärke auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiter an einem Büroarbeitsplatz unter 500 Lux liegen?

der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Ob der gleiche Gesundheitsschutz erreicht wird, kann nur im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Hierbei ist insbesondere der Betriebsarzt, aber auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen. Fazit: Eine abschließende Antwort ist uns ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 25273