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Kann ein Arbeitgeber verpflichtet werden, an einem Bildschirmarbeitsplatz Mindestbeleuchtungsstärken einzuhalten?

für Bildschirmarbeitsplätze gilt nach Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV, dass die Beleuchtung der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein muss. Hier ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 2878