Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Darf die Beleuchtungsstärke auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiter an einem Büroarbeitsplatz unter 500 Lux liegen?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- im Anhang unter Ziff. 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 25273