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Gehört ein Stuhl zwingend zur Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes?

  Arbeitsstättenverordnung). In der Gefährdungsbeurteilung muss die Gesamtbelastung an einem Bildschirmarbeitsplatz betrachtet werden, dabei hat natürlich die zeitliche Nutzung einen entscheidenden Einfluss. Im Zuge von ständig wechselnden Arbeitsplätzen innerhalb einer Betriebseinheit kann ein Arbeitsstuhl unter Umständen hinderlich sein. Es könnte aber geprüft werden, ob nicht sogenannte Stehhilfen ...

Stand: 10.02.2017

Dialog: 6448