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Dürfen Container ohne Fenster vorübergehend für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen genutzt werden?

sind. Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. (§ 2 ArbStättV). Nach unserer Bewertung handelt es sich bei dem Container um eine Arbeitsstätte, in der Arbeitsplätze im Sinne der ArbStättV eingerichtet werden sollen. Da der Container die Anforderungen in wesentlichen Punkten nicht erfüllt, sind Arbeitsplätze in dem Container unzulässig.   Ob bzw. welche ...

Stand: 13.02.2017

Dialog: 13881