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Gibt es bei der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen in einer Messwarte gesetzliche Regelungen außerhalb der ASR A 1.2 welche ich zur Betrachtung hinzuziehen muss?

der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A6 "Bildschirmarbeit" und die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".Im Anwendungsbereich unter Nummer 2 der ASR A1.2 ist nachzulesen:"(1) Diese Arbeitsstättenregel gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsräumen. (2) Die Abmessungen aller weiteren Räume, wie Sanitärräume (ASR A4.1), Pausen ...

Stand: 25.09.2025

Dialog: 44191