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Gibt es bei der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen in einer Messwarte gesetzliche Regelungen außerhalb der ASR A 1.2 welche ich zur Betrachtung hinzuziehen muss?

- und Bereitschaftsräume (ASR A4.2), Erste-Hilfe-Räume (ASR A4.3) und Unterkünfte (ASR A4.4) richten sich gemäß Punkt 1.2 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung nach der Art ihrer Nutzung. Hinweis: Für die barrierefreie Gestaltung der Raumabmessungen und Bewegungsflächen gilt die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“, Anhang A1.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.2 „Raumabmessungen ...

Stand: 25.09.2025

Dialog: 44191