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Lässt sich aus der Bildschirmarbeitsverordnung ableiten, dass der Abstand eines LCD-Monitors zur Tischkante mindestens 70 cm betragen muss?

sind zu berücksichtigen.Nach Nummer 6.2 des Anhangs der ArbStättV müssen die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können.Die Arbeitsflächen sind entsprechend ...

Stand: 10.02.2017

Dialog: 6592