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Lässt sich aus der Bildschirmarbeitsverordnung ableiten, dass der Abstand eines LCD-Monitors zur Tischkante mindestens 70 cm betragen muss?

abgebildet, in der der Zusammenhang zwischen Sehabstand und Bildschirmdiagonale dargestellt ist.Der Sehabstand muss der Sehaufgabe entsprechen und mindestens 500 mm betragen. Größere Sehabstände bis 800 mm können erforderlich werden bei Bildschirmen mit großen Anzeigeflächen oder bei Benutzung von mehreren Geräten. Um unnötige und belastende Akkomodationsvorgänge durch häufige Blickwechsel zwischen ...

Stand: 10.02.2017

Dialog: 6592