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Was sind angemessene Zeitabstände für Flucht-/Rettungsübungen?

werden können und 5. die zu evakuierenden Bereiche frei von Personen sindHinweise: 1. In der Praxis hat sich bewährt, die Evakuierungsübungen in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Zur Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs der Evakuierungsübungen sowie zu deren Durchführung sind auch Anforderungen anderer Rechtsvorschriften (z. B. Bauordnungsrecht, Gefahrstoffrecht, Immissionsschutzrecht ...

Stand: 23.10.2024

Dialog: 4953