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Müssen auch in IT-Räumen, die ausschließlich für "kurzfristige" Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten genutzt werden, Notausgänge und Fluchtwege vorhanden sein?

. Zur Arbeitsstätte gehören auch Maschinen - und Nebenräume.Daraus ergibt sich, dass ein IT-Raum - auch wenn er nur kurzfristig für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten genutzt wird -zur Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zählt und somit gelten die Bestimmungen dieser Verordnung.Die angeführte ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist - wie auch schon richtig beschrieben wird - nicht explizit ...

Stand: 14.05.2024

Dialog: 20794