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Ab welchen Änderungen in der Raumgestaltung ist eine Anpassung des Flucht- und Rettungswegeplans erforderlich?

eine detailgetreue Darstellung der Betriebsstätte, sondern darum, dass die Beschäftigten wissen, welchen Weg sie im Notfall nehmen müssen. Aus diesem Grund ist es unserer Einschätzung nach nicht zwingend erforderlich den Plan bei Änderung der Bürogröße anzupassen. Sollten durch die Umbaumaßnahmen Büros wegfallen oder hinzukommen ist der Plan anzupassen. ...

Stand: 30.10.2024

Dialog: 20357