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Können die Forderungen der ASR A2.3 (Alarmierung und Sichtverbindung) in Bezug auf gefangene Räume in einem bestehenden Bürogebäude gefordert werden?

, kann der Arbeitgeber bei gefangenen Räumen diese für eine geringe Anzahl von Personen z. B. als Arbeitsraum nutzen, wenn er entweder eine Alarmierung im Gefahrenfall sicherstellt oder eine Sichtverbindung zum Vorraum gewährleistet. Die Wahl der Ausführung verbleibt in der Entscheidung des Arbeitgebers.Hinweis:Auf die DGUV Information 205-033 "Alarmierung und Evakuierung" weisen wir hin. ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 12220