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Im Arbeitsstättenrecht ist von Fluchtwegen die Rede. Was ist aus den Rettungswegen geworden?

die Definition unter dem Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.Der Fluchtweg beginnt an allen Orten in der Arbeitsstätte, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...

Stand: 16.04.2024

Dialog: 12835