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Ist die Arbeitsstättenverordnung auf die Fluchtweggestaltung in Tierställen anzuwenden?

Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 1 ArbStättV). Die ArbStättV definiert unter § 2 den Begriff der Arbeitsstätte: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen, sofern ...

Stand: 30.12.2016

Dialog: 12378