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Müssen Treppen in Fluchtwegen mit Zwischenpodesten ausgestattet sein?

der ASR A1.8 ist nachzulesen, dass bei Treppenläufen mit einem Steigungswinkel bis 36° nach höchstens 18 Trittstufen ein Zwischenpodest vorhanden sein muss. In begründeten Ausnahmefällen kann in Arbeitsstätten, die bis zum 30.6.2013 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, davon abgewichen werden bis die jeweiligen Bereiche dieser Arbeitsstätten wesentlich ...

Stand: 09.11.2023

Dialog: 15434