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Dürfen in Flucht- und Rettungswegen Stolperstellen vorhanden sein?

. Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können.Nach ASR A1.8 Punkt 4.1 Absatz 5 müssen Verkehrswege eine ebene und trittsichere Oberfläche aufweisen, um Gefährdungen durch z. B. Stolpern, Umstürzen oder Wegrutschen zu vermeiden. Einbauten, z. B. Schachtabdeckungen, Roste, Abläufe, sind bündig in die Verkehrswege ...

Stand: 08.12.2023

Dialog: 42734