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Darf zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen für das barrierefreie Bauen ein Treppenlift in einem ersten Fluchtweg eingebaut werden?

der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber unter anderem die Breite der Fluchtwege festzulegen. Die Mindestbreiten der ASR A2.3 sind einzuhalten. Es ist keine Ausnahme für Treppenlifte vorgesehen. Können diese Breiten nicht eingehalten werden, darf der Lift unserer Einschätzung nach nicht eingebaut werden. Weiterhin sind auch die baurechtlichen Vorschriften zu beachten. Wir bitten um Verständnis, dass wir zum Baurecht ...

Stand: 15.05.2024

Dialog: 21866