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Frage zu Verkehrs- sowie Flucht- und Rettungswegen in Laboren.

müssen und mit einem Sichtfenster ausgerüstet sein müssen. Labortüren sind geschlossen zu halten. Schiebetüren sind für Laboratorien nicht zulässig.In der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" ist unter dem Punkt 6.2.2 Folgendes nachzulesen:Zahl und Art der Flucht- und Rettungswege"In Laboratorien müssen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der verwendeten Stoffe und Arbeitsverfahren ...

Stand: 14.05.2024

Dialog: 11295