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Wo ist die Bemessung der Größe von Sammelplätzen geregelt?

von Verkehrsflächen liegen muss (Gefährdung durch und für den Verkehr),- entsprechend der Personenanzahl ausgelegt ist (Übersichtlichkeit, Kontrolle),- möglichst eine befestigte Fläche aufweist (Stolper- und Rutschgefahr),- eine Anbindung an öffentliche Flächen hat (Weiterführung von Personen; Erreichbarkeit für Rettungsdienst).Die Kennzeichnung der Sammelstelle hat nach der ASR A1.3, mit dem Rettungszeichen "E007 ...

Stand: 24.08.2023

Dialog: 25023