Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Sind Nebenfluchtwege zulässig, die nur über die Leitern der Feuerwehr in Freie führen, oder gilt diese Option als nicht selbständig nutzbar?

“, gegebenenfalls mit Richtungspfeil entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“."Die Rettungswege, die lediglich durch das Anleitern der Feuerwehr genutzt werden können, können nicht mit den Fluchtwegen im Sinne des Arbeitsstättenrechts gleichgesetzt werden. Dies betrifft die Haupt- wie die Nebenfluchtwege (vorher den 1. und den 2. Fluchtweg). Im Gegensatz zu den zweiten Rettungswegen ...

Stand: 11.11.2022

Dialog: 43724