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Ist ein Umschlaglager eines Logistikunternehmens, in dem auch giftige Gefahrstoffe umgeschlagen und kommissioniert werden, giftstoffgefährdet im Sinne der ASR A2.3?

(siehe auch ASR A2.3). Längere Fluchtwege sind zulässig, wenn die Bedingungen für Rettungswege der Muster-Industriebau-Richtlinie (MInd-BauRL) Abschnitt 5.6.5 erfüllt sind. 2. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind erforderlichenfalls kürzere Fluchtweglängen zu veranschlagen. Insbesondere in Lagern, die gemäß Abschnitt 5.2 Absatz 11 als explosionsgefährdete Bereiche gekennzeichnet ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 7363