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Sind Nebenfluchtwege zulässig, die nur über die Leitern der Feuerwehr in Freie führen, oder gilt diese Option als nicht selbständig nutzbar?

Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde und/oder den vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Anforderungen an Fluchtw ...

Stand: 11.11.2022

Dialog: 43724