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Wo ist die Bemessung der Größe von Sammelplätzen geregelt?

:- für jeden Mitarbeiter leicht zu erreichen sein muss (in Verlängerung der Fluchtwege), - möglichst als ein zentraler Sammelplatz für ein Gebäude errichtet werden sollte (Kontrolle der Vollzähligkeit),- außerhalb der Gefahrenzone liegen muss (Feuer und Rauch, Trümmerschatten, ggf. Windrichtung etc.),- außerhalb von Feuerwehranfahrten und Bewegungsflächen liegen muss (Behinderung der Rettungskräfte),- außerhalb ...

Stand: 24.08.2023

Dialog: 25023