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Welche Regeln zu Flucht-und Rettungswegen und allem, was dazu gehört, gelten für nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten?

In den Begriffsbestimmungen des § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten sind:1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3. Orte auf Baustellen,sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.(2) Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch:1. Orte ...

Stand: 22.03.2018

Dialog: 42227