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Wo ist die Bemessung der Größe von Sammelplätzen geregelt?

, um feststellen zu können, ob alle das Gebäude verlassen konnten. Grundsätzlich gilt, dass nötige Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen sind. Rechtsgrundlage sind die §§ 9 Absätze 3 und 10 Arbeitsschutzgesetz und § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung. Danach hat der Arbeitgeber entsprechende Vorkehrungen zu treffen ...

Stand: 24.08.2023

Dialog: 25023

Frage zu Verkehrs- sowie Flucht- und Rettungswegen in Laboren.

Grundlage für die Durchführung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), welche der Arbeitgeber für die einzelnen Arbeitsplätze zu erstellen hat. Auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch ...

Stand: 14.05.2024

Dialog: 11295

Wie lang darf ein Fluchtweg sein?

einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV die Gefährdungen für die Beschäftigten, u. a. auch die Fluchtwege, zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt unterstützen ...

Stand: 06.03.2023

Dialog: 26321