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Gibt es Richtwerte oder Grenzwerte für die Kraft, die notwendig ist, um Türen zu öffnen?

sollte für Türen 220 N und für Tore 260 N nicht überschreiten. Für kraftbetätigte Tore darf in begründeten Fällen der maximale Kraftaufwand um 50 Prozent überschritten werden."Eine ähnliche Forderung findet sich auch unter Nummer 10.1 Absatz 3 der DGUV Information 208-022 "Türen und Tore". Dort heißt es:"Der Kraftaufwand für das Öffnen oder Schließen von Hand sollte für Türen 220 N und für Tore 260 N ...

Stand: 15.09.2023

Dialog: 43655