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Betrifft die Regelung der Aufschlagrichtung in Fluchtrichtung nur Fluchttüren?

Bereichen,2. Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, z. B. in chemischen, physikalischenoder medizinischen Laboratorien,3. Bereiche von Einrichtungen, in denen gewalttätige Übergriffe nicht auszuschließen sind,4. Arbeiten in beengten Räumen oder5. bei Anwesenheit einer hohen Anzahl von Personen."In den Ausführungen der LV 40 "Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" des LASI wird unter der Nummer 18 ...

Stand: 31.08.2022

Dialog: 6246