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Dürfen Not-Ausgangstüren mit Drehriegeln versperrt werden?

unzulässig. Kann nach Betriebsende gewährleistet werden, dass sich keine Arbeitnehmer mehr im Gebäude befinden, so kann der Riegel als "zusätzlicher Einbruchschutz" genutzt werden. Bei Betriebsbeginn muss dieser jedoch wieder entriegelt werden. ...

Stand: 04.06.2024

Dialog: 11725