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Müssen Brandschutztüren geprüft werden?

. Technische Prüfverordnung) zu beachten.(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).(4) Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins ...

Stand: 19.09.2023

Dialog: 43819

Frage zur Rauchschutzleiste einer Brandschutztür

Grundsätzlich gilt erstmal das, was in der Zulassung oder dem Prüfzeugnis der Tür steht. Die Tür wurde durch den Hersteller einer Dichtigkeitsprüfung nach DIN 18095-2, Abs. 3.3 unterzogen, die Grundlage der Zulassung oder des Prüfzeugnisses ist.Bei der Prüfung dürfen Leckagen auftreten, die jedoch für Sie als Anwender unerheblich sind, da Sie diese nicht nachprüfen können. In der zu der Tür gehöri ...

Stand: 03.04.2024

Dialog: 43920