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Müssen manuell betätigte Türen in Notausgängen immer in Fluchtrichtung aufschlagen oder gibt es auch Ausnahmen?

(ABl. EG Nr. L 393 S. 1)."Unter Nr. 4.4 des Anhangs II der Richtlinie 89/654/EWG findet sich die Forderung "Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen".Ein Abweichen von den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und dem Anhang ist nur durch eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers möglich (§ 3a Abs. 3 ArbStättV). In Bezug ...

Stand: 04.06.2024

Dialog: 6591