Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Inwieweit können Notausstiege als Steigleitern mit Steigschutzeinrichtung ausgestattet werden?

werden müssen, gilt ansonsten:Gemäß Punkt 4.6.3 Abs. 4 der ASR A1.8 müssen erst ab einer Fallhöhe von 5 Metern Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz vorhanden sein. Die von Ihnen beschriebenen Steiggänge könnten also sowohl ohne Steigschutzeinrichtung als auch ohne Rückenschutz ausgeführt sein, wenn sie nicht zur Rettung von Personen dienten.Bei Fallhöhen zwischen 5 und 10 Metern könnte die Absturzsicherung ...

Stand: 05.06.2024

Dialog: 24774