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Muss in einem Keller, der von den Beschäftigten nur zur Aktenlagerung und zur Überprüfung der elektrischen Anlage aufgesucht wird, eine Notbeleuchtung installiert werden?

Generell sind Fluchtwege mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und zu bewerten. Hierbei soll er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Abschn ...

Stand: 27.03.2025

Dialog: 30238