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Müssen Sicherheitszeichen mit einer Leuchtdichte von 55/8 zwingend gegen Zeichen mit einer Leuchtdichte von 150/22 ausgetauscht werden?

Ja, da Sicherheitszeichen gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.3 und A2.3 mindestens den Anforderungen der Klasse C nach der DIN 67510-1 entsprechen müssen.Nach der ASR A1.3 Punkt 5.1 Absatz 7 gilt Folgendes:"(7) Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden, muss die Erkennbarkeit der notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Mater ...

Stand: 05.11.2024

Dialog: 44021