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Gibt es für bestehende Tore einen Bestandsschutz oder sind die Maßnahmen nach ASR A1.7 umzusetzen?

von Installationen in Arbeitsstätten liegt die Verantwortung aufgrund des Arbeitsschutzrechts beim Arbeitgeber. Damit ist in Ihrem konkreten Fall auch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 "Türen und Tore" anzuwenden (oder ein gleichwertiges Sicherheitsniveau mit alternativen Maßnahmen sicherzustellen). Handelt es sich um ein kraftbetriebenes Tor, sind u. a. die Ausführungen in Abschnitt 6 "Sicherung ...

Stand: 19.08.2013

Dialog: 19209