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Muss nach der Arbeitsstättenverordnung jeder Arbeitsraum (der Tageslichteinfall hat) über Jalousie oder Vorhänge verfügen?

Der von Ihnen zitierte Passus aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Anhang 3.4. Abs. 4) bedeutet nicht, dass jeder Arbeitsraum mit Tageslichteinfall über Jalousien oder Vorhänge verfügen muss. Ob die Stärke des Tageslichteinfalls regulierbar sein muss, ist vielmehr abhängig von der Art der Tätigkeit.In der konkretisierenden ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" ist in Absatz 1 ...

Stand: 24.10.2024

Dialog: 28188