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Quetsch- und Scherstellen an der Nebenschließkante von Glastüren

von Glastüren (Abb. 9) ist in einigen Fällen Ursache von Fingerverletzungen gewesen. Von einer Gefährdung ist ähnlich wie bei kraftbetätigten Türen dann auszugehen, wenn sich zwischen Neben- und Gegenschließkante der geöffneten Tür ein Spalt von 8 mm oder mehr ergibt, siehe Punkt 6 ASR A1.7 „Türen und Tore“.Die Gefährdung kann z. B. konstruktiv vermieden werden durch• Verwendung eines Rundpfostens ...

Stand: 17.07.2024

Dialog: 6334

Gibt es für bestehende Tore einen Bestandsschutz oder sind die Maßnahmen nach ASR A1.7 umzusetzen?

von Installationen in Arbeitsstätten liegt die Verantwortung aufgrund des Arbeitsschutzrechts beim Arbeitgeber. Damit ist in Ihrem konkreten Fall auch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 "Türen und Tore" anzuwenden (oder ein gleichwertiges Sicherheitsniveau mit alternativen Maßnahmen sicherzustellen). Handelt es sich um ein kraftbetriebenes Tor, sind u. a. die Ausführungen in Abschnitt 6 "Sicherung ...

Stand: 19.08.2013

Dialog: 19209