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Müssen an kraftbetätigten mehrteiligen Flügeltoren die Quetschstellen, die sich zwischen den Flügeln bilden, technisch abgesichert werden

nicht automatisch öffnen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.7 "Türen und Tore".Nach Punkt 6 Absatz 1 muss bei kraftbetätigten Türen und Toren eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Fußboden oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vorhanden ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 12514