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Muss nach der Arbeitsstättenverordnung jeder Arbeitsraum (der Tageslichteinfall hat) über Jalousie oder Vorhänge verfügen?

des Abschnitt 5.2 Maßnahmen zur Begrenzung der Blendung nachzulesen, dass störende Blendung durch Sonneneinstrahlung zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu minimieren ist. Zur Begrenzung störender Blendungen oder Reflexionen können z. B. Jalousien, Rollos und Lamellenstores dienen. Bei Dachoberlichtern können dies z. B. lichtstreuende Materialien oder Verglasungen mit integrierten Lamellenrastern ...

Stand: 24.10.2024

Dialog: 28188