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Darf man bestehende Brandschutztüren dauerhaft verschließen?

sich, dass eine geschlossene Brandschutztür grundsätzlich erstmal kein Problem darstellt. Dies auch dann nicht, wenn die Tür mit einem Schlüssel abgeschlossen wird und somit jederzeit für berechtigte Personen mit einem Schlüssel wieder zu öffnen ist.Wenn Sie mit dauerhaft meinen, dass die Tür überhaupt nicht mehr genutzt werden soll, dann ist der § 30 der LBO NRW zu beachten. Darin heißt es:"(8) Öffnungen in Brandwänden ...

Stand: 22.12.2024

Dialog: 44061