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Darf ein Erste-Hilfe-Raum auf einer Messe auch für die ärztliche Versorgung der Messebesucher genutzt werden?

, dass die Erste-Hilfe-Räume ausschließlich für den jeweils betreffenden Personenkreis (Beschäftigte - Kunden/Besucher) vorzuhalten sind.Daraus kann abgeleitet werden, dass die Räume im Bedarfsfall von beiden Personengruppen genutzt werden dürfen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber daher zu bewerten, ob Bedenken gegen eine gemeinsame Bereitstellung bestehen. Dabei hat er (vorrangig ...

Stand: 21.06.2018

Dialog: 22073