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Darf ein ausgewiesener Sanitätsraum zusätzlich als Besprechungsraum genutzt werden?

, vom übrigen Raum abgetrennte Erste-Hilfe-Bereiche.Unter Ziffer 4.7.4 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist u. a. nachzulesen:"Der Erste-Hilfe-Raum ist ausschließlich für die Erste-Hilfe und ärztliche Erstversorgung bestimmt und darf deshalb auch nicht zweckentfremdet werden. Dem Erste-Hilfe-Raum gleichgestellt sind z. B. Erste-Hilfe-Container und Verbandstuben des Bergbaus.Wesentlich ...

Stand: 19.08.2024

Dialog: 44001