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Darf ein ausgewiesener Sanitätsraum zusätzlich als Besprechungsraum genutzt werden?

Ein Sanitätsraum darf nicht gleichzeitig als Besprechungsraum genutzt werden.Grundsätzliche Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume finden sich unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Konkretisiert werden diese Anforderungen in der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe".Demnach handelt es sich bei Erste-Hilfe-Räumen und vergleichbaren E ...

Stand: 19.08.2024

Dialog: 44001