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Welche Mindestanforderungen gelten für Unterkünfte von Monteuren in einem Wohnheim?

müssen für den Schlafbereich pro Bewohner mindestens 6,75 m² Nutzfläche (einschließlich Vorflur) zur Verfügung stehen. Außerdem muss im geschilderten Fall mindestens ein separater Raum mit mindestens 2 Betten für erkrankte Beschäftigte zur Verfügung stehen, der auch entsprechend zu kennzeichnen ist.Auch über Raumgrößen, Außentüren, Fenstern, Sichtschutz bei Fenstern, Einrichtung mit Telefon u. ä. sowie die Einrichtung ...

Stand: 21.06.2018

Dialog: 13831