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Welche Anforderungen gelten für Ruhemöglichkeiten von Schwangeren?

ist bei der Nutzung zu gewährleisten.(2) Die Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen müssen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein.(3) Für die Räume, in denen die Einrichtungen genutzt werden, gelten die Anforderungen aus Punkt 4.1 Abs. 5 bis 11."Wenn die v. g. Anforderungen erfüllt werden, dann kann z. B. auch die Behandlungsliege genutzt werden. Besonders zu beachten ...

Stand: 29.10.2018

Dialog: 42495